Die Anmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Buchung einer Ferienunterkunft. Die Buchung kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Vermieter zustande. Diese Annahme durch den Vermieter bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt in der Regel jedoch durch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, Fax oder Post.
Bei Buchung (Vertragsabschluss) ist die Bezahlung im Voraus per Überweisung vor Reiseantritt zu entrichten.
Sie können bis Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Dem Vermieter steht beim Rücktritt eine Entschädigung zu. Die Entschädigung beträgt nachstehende Pauschale:
Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Bei Schäden an der Mietsache, die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der Mieter.
Der Mieter ist verpflichtet, Haus und Inventar so schonend wie möglich zu behandeln. Er ist für beschädigtes oder verloren gegangenes Eigentum dem Eigentümer gegenüber immer ersatzpflichtig.
Der Reisende/Mieter kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Vermieter gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz vom Vermieter maßgebend.
Auf den Mietvertrag findet deutsches Recht Anwendung.